Nach der Mitgliedschaft im Swiss Plastics Cluster, einem Kollektivmitglied von Kunststoff.swiss, erhält ein Unternehmen das Recht, die Dienstleistungen des AVS EXFOUR-Ausgleichsfonds in Anspruch zu nehmen, d. h. das Unternehmen kann den Ausgleichsfonds am 1. Januar des Folgejahres wechseln. Diese Wahlmöglichkeit wird insbesondere Unternehmen angeboten, die derzeit Zahlungen an eine kantonale Ausgleichskasse leisten.
In unserem Webinar stellen wir Ihnen EXFOUR und seine Dienstleistungen vor und zeigen Ihnen, wie Sie davon profitieren können.
Mehr Informationen
In der Schweiz basiert die Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung auf drei Säulen:
- Staatliche Rente (AHV-Ausgleichskassen), 1. Säule
- Berufliche Vorsorge (Pensionskassen), 2. Säule
- Private Vorsorge, 3. Säule
Der AVS EXFOUR Ausgleichsfonds kümmert sich um die 1. Säule.
Es gibt zwei Arten von AVS-Ausgleichsfonds:
- Professionelle AVS-Ausgleichskassen (privatrechtlich)
- AVS-Ausgleichskassen der Kantone und des Bundes (öffentlich-rechtlicher Art)
EXFOUR ist ein professioneller AVS-Ausgleichsfonds, und Kunststoff.swiss, der Verband der Schweizer Kunststoffindustrie, ist einer seiner Gründungsverbände.
► www.exfour.ch/de